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Aktualisiert am 22. November 2024
Um ein sicheres Arbeiten in Schachtanlagen zu ermöglichen, müssen die Schächte über geeignete Steigeisen, Steigbügel oder gleichwertige Vorrichtungen zum Ein- und Ausstieg verfügen. Sowohl bei der Wahl der Produkte als auch bei der Installation sind die Vorgaben der DIN 19555 zu berücksichtigen. Passende Steigeisen und Steigbügel für Schächte aller Art finden Sie in unserem Shop.
Benötigen Sie zusätzliche Informationen oder suchen Sie nach einer ganz spezifischen Steighilfe für Ihren Schacht? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich zu unseren Angeboten beraten!
Inhaltsverzeichnis:
Wir können Ihre Schächte ganz nach Ihren Anforderungen mit Steigbügeln, Steigeisen und Steighilfen ausstatten. In Hinblick auf Steigbügel für Schächte bieten wir Ihnen folgende Ausführungen an:
Steigbügel Stahlkern Form A
Sicherheitssteigbügel mit Vollstahlkern PE/PP-Ummantelung (schwarz)
Der Sicherheitssteigbügel entspricht der Form B 300 der DIN 19555 und ist geeignet für den Einbau in Abwasserschächte. Auftrittsbreite 300 mm. Die seitliche Aufkantung beträgt 20 mm. Gewicht 1,36 kg
Steigbügel Stahlkern Form B
Der Sicherheitssteigbügel ist in Form A oder B der DIN 19555 erhältlich.
Steigbügel Edelstahlkern Form B
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In unserem Shop führen wir für Sie auch Steigeisen nach DIN 1212-G, die sich nachträglich in den Seitenwänden Ihrer Betonschächte installieren lassen. Die Befestigung erfolgt über zwei Steigeisenanker. Dises sind im Lieferumfang enthalten.
Sicherheitssteigeisen zum späteren Andübeln nach DIN 1212-GGewicht: 3.095 g
Montageanleitung SteigeisenGemäß der DGUV Regel 103-003 (BGR 126) für „Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen“ (Punkt 5.1.4) sind zusätzlich zu Steigeisen oder Steigbügeln in Schächten auch Einsteighilfen verbindlich einzubauen. Damit soll ein sicheres Ein- und Aussteigen gewährleistet werden. Zur Erfüllung dieser Vorgabe sollten oberhalb von Einstiegstellen zu Steigleitern und Steigeisengängen geeignete Haltevorrichtungen vorhanden sein.
Zu diesen Haltevorrichtungen zählen etwa:
Die Montage dieser Steighilfen ist auch in seitlich versetzten Konen möglich.
Montage auch in seitlich versetzten Konen möglich
Verbindlicher Einbau nach DGUV Regel 103-003 (BGR 126) „Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen“ Punkt 5.1.4 Um ein sicheres Ein- und Aussteigen zu ermöglichen, sollten oberhalb von Einstiegstellen zu Steigleitern und Steigeisengängen geeignete Haltevorrichtungen vorhanden sein.
Dies sind z.B.:
– in dem Rahmen von Schachtabdeckungen eingebaute Einsteckhülsen, in die 1 m über die Einstiegstellen hinausragende Haltestangen eingesetzt werden können (siehe DIN EN 476 „Schächte für erdverlegte Abwasserkanäle und -leitungen; Allgemeine Anforderungen und Prüfung“),
– vorhandene Geländer die eine Haltemöglichkeit (Haltegriff) bieten.
Wenn Schachtgerinne höher als 500 mm ist, sind Steigkästen einzubauen. Das Trittmaß ist entsprechend des Standard – Trittmaß anzupassen (250 mm bzw. 333 mm)
Steigkästen gibt es auch aus Edelstahl.