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Aktualisiert am 25. Juni 2024
Kontollschächte mit großer Tiefe haben eine Absturztiefe größer 5 Meter. Die Festlegung wird in der sicherheitstechnischen Regel getroffen.
Eine Zwischenpodest ist nicht viel kostenintensiver als eine Fallschutzschiene mit Läufer und Sicherheitsgeschier. Zu bedenken ist jedoch, dass der Schachtdurchmesser mindestens DN 1.500 mm sein muss.
Für gewöhnlich wird in den Zwischenpodest ein Durchstieg DN 625 mm verwendet. Dieser muss mittels eines Abdeckung gesichert werden. Um jedoch das Absteigen in den unteren Teil des Kontrollschacht sicher zu ermöglichen, ist die Abdeckung an der Wand zu fixieren.
„DIN 4034 4.3.16
Die größte Einbautiefe für Kontrollschächte aus Fertigteilen mit Kreisquerschnitt der Nennweiten DN 800, DN 1000, DN 1200, DN 1500 und DN 2000 nach dieser Norm beträgt ohne weiteren Nachweis 10 m bzw. 6,5 m nach Tabelle 10 bei einer Verkehrslast LM1 nach DIN EN 1991-2, einschließlich nationaler Anhang NA. Als größte Einbautiefe gilt das Maß von Oberkante Gerinnesohle bis Oberkante Schachtabdeckung (Maß H, siehe Bild 1). Darüber hinaus und bei besonderen Einbau- und Belastungsbedingungen ist im Einzelfall ein statischer Nachweis erforderlich. …
Die Auftriebssicherheit ist ab ca. 3,0 m durch eine Berechnung nach DIN V 1202 zu prüfen. Eine Auftriebsberechnung Kontrollschächte kann online auf der Produktseite Schacht durchgeführt werden.
Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen (Ausgabe Juni 2007) DGUV Regel 103-004 (BGR 126)
„… Anhang 1: ….
5 – 10 m Tiefe: Zusätzlich zu den Maßnahmen für 1 – 5 m: PSA gegen Absturz verwenden.
>10 m Tiefe: Zusätzlich zu dem Maßnahmen für 5 – 10 m: bei Schächten ohne Zwischen-/Ruhepodeste müssen Einfahreinrichtungen verwendet werden. …