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Aktualisiert am 6. November 2024
Überbrücken Sie Höhenunterschiede zwischen verschiedenen Kanalschächten zuverlässig und risikolos mit einem Fertigteilschacht für einen innenliegenden Absturz. Durch die passenden Formteile und Fallrohre bieten wir Ihnen für jede Art von Kanalanlage und verschiedenste Nenngrößen passende bauliche Lösungen, die den technischen Richtlinien der DWA und der DGUV entsprechen. Die Formteile können auch zur Sanierung eingesetzt werden.
Informieren Sie sich hier zu unserem Angebot oder lassen Sie sich direkt zu Ihren Möglichkeiten beraten.
Sie benötigen einen Preis? Wir senden Ihnen gerne unsere Preisliste zu.
Bei der Herstellung unserer Fertigteile kommen ausschließlich beständige Materialien zum Einsatz, die auf einen dauerhaften Gebrauch ausgelegt sind. Bei uns erhalten Sie:
innenliegender Absturz Video
(Es handelt sich um einen Link zu Youtube.)
In dem Youtube-Video stellen wir ein Formteil innenliegender Absturz vor.
Im Folgenden finden Sie alle Daten sowie Bildmaterial zu den einzelnen Produktvarianten:
Durch Standardisierung dieser Produktreihe können wir Ihren Fertigteilschacht mit innenliegenden Absturz günstig und passgerecht anfertigen. Die „Unis“ können so in jedem Schacht verbaut werden. Die seitlichen Befestigungslöcher passen sich jeweils an, durch ein Adapterblech wird auch der Einlaufbereich bei Rundschächten angeglichen. Selbstverständlich sind im Lieferumfang Befestigungsmaterial enthalten.
„Uni300“ (max. Zuleitung bis DN 315 mm)
Wichtig: Bei der Ausführung „Uni300“ ist fix ein Fallrohr DN 200 mm bzw. bei dem „Uni500“ von 250 mm vorgesehen. Eine Reduzierung kann bauseitig über Kunststoff-Reduzierstücke erfolgen. Die „Unis“ sind beide durch einen Konus mit Einstieg DN 625 mm mit eingebauten Steigbügel zu montieren.
Die Formteile können zur Sanierung durch eine Schachtabdeckung hochkant in den Schacht eingebracht werden. Die Montage erfolgt einfach mittels mitgelieferter Fixanker an der Wand.
„Uni700“ (max. Zuleitung bis DN 700 mm)Analog zu den Uni 300/500 können wir Ihnen den Uni 700 als Standard anbieten.
Die Reinigungsöffnung, vorne, ist 160 mm groß. Die obere zusätzliche Überfallöffnung ist 170 mm groß. Alternativ können wir das Formteil ohne obere Öffnung anbieten.
Anmerkung: Das Formteil passt sich dem Innendurchmesser des Schachtes DN 1.000 mm – DN 1.500 mm an.
Können bauseits untermauert werden.
„Hopper300“ (max. Zuleitung bis DN 300 mm)
„Hopper500“ (max. Zuleitung bis DN 500 mm)
Fallrohr aus Edelstahl
Zu den Formteilen fertigen wir Fallrohre mit angeschweißten Bögen aus Edelstahl. Mittels einer Muffe können die Teile passend verbunden werden. Die Rohre werden objektbezogen auf Länge produziert.
Befestigungsschellen
Die Rohrschellen dienen der Befestigung des Fallrohrs und stellen somit die dauerhafte Stabilität des innenliegenden Absturzes sicher.
DWA – A 157, Dezember 2020, Bauwerke der Kanalisation:
„Absturzbauwerke mit Untersturz sollten aus Gründen der Unfallverhütung auf Kanäle kleiner oder gleich DN 800 mm beschränkt werden. Unterstürze sollten eine Nennweite von mindestens DN 200 mm erhalten.
90° Bögen sollten, wenn möglich, zur besseren Wartung und Reinigung in 2 Stück 45° – Bögen aufgelöst werden. Der Durchmesser des Untersturzes muss jedoch so bemessen sein, dass er bei Schmutzwasserkanälen Qt und bei Mischwasserkanälen mindestens 2Qt ableiten kann.
Absturzbauwerke mit innenliegenden Untersturz sind wegen der besseren Reinigungsmöglichkeit Absturzbauwerken mit außenliegenden Untersturz vorzuziehen.
Wenn die Absturzhöhe 1,20 m überschreitet, sind zur Reinigung geeignete Auftritte oder Standflächen vorzusehen.“
Regel 103-008 (GUV-R 177) Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume
„4.4 Der Abstand von der Vorderkante des Auftritts bis zu festen Bauteilen oder fest angebrachten Gegenständen muss bei neu errichteten Schächten auf der begehbaren Seite so groß gewählt werden, dass die Rettungsfähigkeit von Personen jederzeit gewährleistet ist; dies ist bei der Gefährdungsbeurteilung zu beachten.
Hinsichtlich Rückenfreiraum im Schachtring siehe Bild 12. Siehe auch § 34 Abs. 7 und 8 der Unfallverhütungsvorschrift „Abwassertechnische Anlagen“ (DGUV Vorschrift 22, bisher GUV-V C 5) sowie DIN EN 12 255-10.
Eine Verringerung dieses Abstandes ist nur im Einstiegsbereich sowie im Bereich des untersten Schachtringes bis zu einer Höhe von 800 mm über Schachtsohle zulässig, wenn Einbauten, Aggregate oder ähnliches dort vorhanden sind. Dabei muss die Möglichkeit der Rettung von Personen sichergestellt sein.
Es wird empfohlen, bevorzugt Schächte mit Einstiegsöffnungen mit einem Durchmesser von 800 mm zu planen.“
Die Mindesthöhe sollte ca. 40 cm sein, abhängig von der Größe des Fallrohr. Da bei geringeren Höhe kein großer 90° oder zwei 45°Bögen eingebaut werden können.
Nein. Es gibt keine Vorgaben für das Mindest- aber auch Maximalmaß.
Ja. Es ist jedoch zu beachten, dass das Fallrohr nicht zu groß dimensioniert wird. Andernfalls entstehen Entmischungen von Feststoffen und der Flüssigkeit.
Ja. Was jedoch unbedingt zu beachten ist, dass das Fallrohr nicht zu groß gewählt wird. Andernfalls trennen sich die Feststoffe von den Flüssigkeiten. Dann entstehen im Bogen Ablagerungen.
Ja. Die Formteile werden in dem Schacht mit entsprechendem Fallrohr montiert. Der Einbau des innenliegenden Absturzes ist im Neubau oder auch nachträglich möglich.
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