Aktualisiert am 21. November 2024
Allgemeine Sicherheitshinweise für Arbeiten mit Betonfertigteile
Beachten Sie unsere BetriebsanweisungenDie Arbeiten sind ausschließlich durch Fachfirmen durchzuführen!
Es sind unbedingt alle sicherheitsrelevanten Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Betriebsanweisungen etc. in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Der Umgang mit Betonwaren ist gefährlich. Durch die Form und das Gewicht der Bauteile können Gefahren entstehen.
Um die Gefahren zu reduzieren, bieten wir für sämtliche Betonfertigteile formschlüssige Transportsysteme an. Diese erhöhen die Sicherheit gegenüber reibungsabhängigen enorm. Bitte sprechen Sie uns darauf an.
Wir möchten explizit auf die hohe Quetschgefahr beim Versetzen von Betonfertigteilen hinweisen. Aus diesem Grund ist immer die Standsicherheit des Fertigteils zu gewährleisten. Es sind gegebenenfalls Sicherungsmaßnamen vornehmen. Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten sowie im Gefahrenbereich ist verboten.
Weitere Informationen:
- UVV „Kraftbetriebene Arbeitsmittel“ (VBG 5)
- UVV „Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaues“ (VBG 40)
- UVV „Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“ (BGR 500 )
- UVV „Krane“ DGUV Vorschrift 52 (bisherige VBG 9)
- Sicherheitsregel für Transportanker und –systeme von Fertigteilen (DGUV Regel 101-001)
- Merkblatt für Seile und Ketten als Anschlagmittel im Baubetrieb (BGI 876)
Die Transportanker für Schachtbauwerke sind ausschließlich für statisch bestimmte Systeme und für den stationären Kranbetrieb ( < 90 m/Min.) bemessen. Bei Rohren entsprechend für ebenes Gelände und langsamer Baggerfahrt. Formschlüssige Lastaufnahmemittel sind unbedingt den kraftschlüssigen vorzuziehen. Wir können Ihnen sämtliche Produkte, die der DIN 4034-1 oder Betonrohre größer DN 700 mm mit formschlüssigen Anschlagmitteln anbieten.
Mit Übergang der Ware ist ausschließlich der Besitzer für die ordnungsgemäße und sichere Lagerung zuständig. Dies wird mit der Unterschrift auf dem Lieferschein ebenfalls bekundet.
Montage und Handling darf nur durch beauftragtes, qualifiziertes Personal erfolgen. Qualifziertes Personal sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung oder Unterweisung nach BGV A1 Kenntnisse über einschlägige Normen und Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften haben.
Die hier von uns gegebenen Informationen sind nur Auszüge. Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Zur genauen Information sind entsprechende Regelwerke der Berufsgenossenschaften und Hersteller Hinweise der Lastaufnahmemittel zu beachten.
Für weiterreichende Informationen setzen Sie sich mit uns oder Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung.
Anhängen von Betonfertigteilen
Die Dreipunktlagerung einer Platte führt zu einer statisch bestimmten Lastverteilung auf 3 Anker. Statisch einwandfrei ist die Lastverteilung durch eine Traverse auf zwei symmetrische Ankerpaare.
Das 4-Strang-Gehänge mit Ausgleichswippe gewährleistet die Lastverteilung auf 4 Anker. Optimal ist die Lastverteilung über kreuz- weise angeordnete Ausgleichsbalken, wodurch Schrägzug vermieden wird.
Statisch unbestimmte Systeme
Bei Anordnung von 4 unabhängigen Seilsträngen oder über die Diagonale durchlaufende Strängen können nur 2 Anker als tragend angenommen werden. Einsatz eines Universalkopfes (Transportanker)
Einkuppeln
Zum Einsetzen von Transportankern wird die Kugel mit ihrer Öffnung nach unten über den Anker geschoben. Dann wird die Lasche der Kugel zur Betonoberfläche gedreht.
Heben
Das Fertigteil kann angehoben werden. Jede Dreh-, Kipp- und Schwenkbewegung, auch unter Last, ist mit dem Universalkopf erlaubt und unbedenklich.
Lösen
Zum Lösen wird der Lasthaken abgelassen und die Kugel nach oben herausgedreht. Die Fotos sind freundlicherweise von der Firma HALFEN-DEHA Vertriebsgesellschaft mbH zur Verfügung gestellt.
Der Anschlagwinkel ist generell nicht größer als 45° zu wählen.
Sollte dies nicht beachtet werden, so besteht Lebensgefahr, da der Beton zuviel Zugkräft übernehmen muß. Beachten Sie unsere Arbeitsanweisungen und die allgemeinen Regeln der Technik und Unfallvorschriften.
Gefährdungsanalyse