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Aktualisiert am 3. September 2024
Ein Sickersaftbehälter dient dazu, die Gärsäfte bzw. Sickersäfte zu lagern, da einleiten in die Kanalisation nicht zulässig ist. Es können mehrere hintereinander geschaltet werden.
Durch unsere standardisierten Produkte können wir Ihnen kurzfristig leistungsfähige und preiswerte Produkte anbieten.
Die inneren Betonflächen sind mit zugelassenem Epoxid-Harz beschichtet. Zudem besitzen wir ein Zertifikat nach DIN 11622.
Inhaltsverzeichnis – Informationen zu unseren Sickersaftbehälter:
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot. Wirtschaftlich ist es günstiger mehrere „kleinere“ Sickersaftbehälter hintereinander zu setzen als einen großen Behälter. Wir können Ihnen bis zu 11 m3 anbieten. Wenn Sie eine größere Menge wünschen, tragen Sie diese einfach bei Bemerkungen ein.
Standard – Behälter mit Konus, PKW befahrbar
Typ
mm
3.500
4.400
5.200
6.000
7.000
8.000
lichte
Weite
mm
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
Einbau-
tiefe
mm
1.750
2.100
2.350
2.600
2.950
3.250
schwerstes
Teil
mm
2.370
2.900
3.220
3.580
4.100
4.540
Standard –Behälter mit Abdeckplatte, LKW befahrbar
Typ
mm
4.400
5.200
6.000
6.800
7.500
4.400
6.900
8.100
9.300
10.500
11.700
lichte
Weite
mm
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
2.500
Einbau-
tiefe
mm
2.100
2.350
2.600
2.850
3.100
1.600
2.100
2.350
2.600
2.850
3.100
schwerstes
Teil
mm
3.190
3.570
4.020
4.380
4.710
2.940
5.010
5.610
6.200
6.830
7.400
Gültige Vorschriften: DIN 11622 Gärfuttersilos, Güllebehälter, Behälter in Biogasanlagen, Fahrsilos
Es ist festzustellen, dass viele Landwirte nicht sicher sind, wie groß die Gärsaftbehälter für ihre Siloanlagen sein müssen. Oberste Richtschnur für die Bemessung der Behältergröße ist die Vermeidung von Umweltschäden – wenn Gärsaft oder Silosickersaft anfällt, muss dieser sicher aufgefangen und umweltschonend verwertet werden können.
Gerne informieren wir Sie. Bitte kontaktieren Sie uns.
Mit Silageresten bzw. Gär- und Sickersaft verunreinigte Niederschlagswässer müssen ebenfalls aufgefangen und entsorgt werden. Empfehlenswert sind Gärsaftabscheider, siehe Produkte. Nicht durch Silage verunreinigtes Niederschlagswasser ist von JGS getrennt zu halten und kann sofern genehmigt versickert werden.
Für ortsfeste Siloanlagen gilt: Der Gärsaftanfall hängt hauptsächlich vom TM-Gehalt des Siliergutes ab. Der Silagesickersaftbehälter wird nach unten aufgeführter Tabelle bemessen.
Die Verantwortung liegt bei den Wasserbehörden. So gibt es in vielen Bundesländern einen dreistufigen Verwaltungsaufbau, bestehend aus dem zuständigen Ministerium als oberster Wasserbehörde, den Regierungspräsidien als obere Wasserbehörde und den unteren Verwaltungsbehörden (Landrat / Landkreis, kreisfreie Stadt) als untere Wasserbehörde. Im Saarland und in Schleswig-Holstein gibt es nur einen zweistufigen Verwaltungsaufbau, der aus der oberen und unteren Wasserbehörde besteht. Die Länder Berlin, Bremen und Hamburg als Stadtstaaten haben wiederum eine andere Verwaltungsorganisation. Zur fachtechnischen Beratung der unteren Wasserbehörden sind Wasserwirtschaftsamt als technische Fachbehörden bestimmt.
Der Einbau des Gärsaftbehälter ist durch Fachfirmen vorzunehmen, da besondere Anforderungen gestellt werden! Die komplette Anlage hat absolut dicht zu sein. Dies gilt nicht nur für den Gärsaftbehälter, sondern auch für die Flächen, Rohrleitungen, etc. Eine Undichtigkeit bewirkt einen erheblichen Umweltschaden, da der Gärsaft hoch aggressiv zum Grundwasser ist. siehe Umwelthinweise. Eine leichte Kontrollmöglichkeit für die überwachenden Behörden ist durch die umlaufende Drainage leicht gegeben. Die verwendete Materialien müssen dem hohen chemischen Angriff widerstehen.
Durch den geringen pH-Wert sind nur Betonringe mit einem hochwertigen Beton zu gelassen. Zusätzlich ist noch eine Beschichtung bzw. Auskleidung von Nöten. Bauringe aus dem Baumarkt verwenden keine hochsulfatbeständigen Zement. Der Behälter muss einteilig ausgeführt werden. Sollte dies nicht sein, so ist eine Leckageüberwachung vorgeschrieben. diese ist nicht nur finanziell aufwendig, sondern ist auch fortwährend zu warten.
Auf der Grundlage des § 19g Abs. 2 WHG (bestmöglicher Schutz von Gewässern) wurden mit dem Gülle-Merkblatt 1 Sonderregelungen für Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Gülle, Jauche und Gärsaft getroffen. Für Biogasanlagen als HBV-Anlagen nach § 19 g Abs. 1 WHG gelten diese Vereinfachungen nicht. Bei der Verwendung vergleichbarer Eingangsstoffe sollen Biogasanlagen jedoch ebenfalls Erleichterungen nach § 7 Abs. 2 VAwS erhalten.
Als Hinweis möchten wir Ihnen noch zu bedenken geben, dass bei Biogasanlagen evtl. Konservierungsstoffe eingesetzt. Diese erhöhen den chemischen Angriff. Vor Bestellung sollten Sie diesen Punkt unbedingt mit uns besprechen.
Durch den Schacht kann der Silagesaft in einen Silagesaftbehälter, Biogasanlage oder Kläranlage geführt werden. Unbelastetes Regenwasser kann in eine entsprechende Vorflut abgeleitet werden. Die Flächen, von der das Wasser abgeführt wird, muss jedoch vorher ausgiebig gereinigt werden. Weitere Informationen
*)Frequently Asked Questions, kurz FAQ, englisch für häufig gestellte Fragen.