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Aktualisiert am 19. März 2024
Unsere Produkte:
Die AwSV erfordert zugelassene Beschichtungen. Diese verwenden wir ausschließlich für unsere Produkte. Die Bauteile benötigen daher keine zusätzlich Zulassung. Das Landesumweltministerium NRW hat dieser Reglung zugestimmt.
In der DIN 11622 sind unter anderem die Gärsaftbehälter genormt. In dieser ist kein Anhang ZA. Daher dürfen wir kein CE-Zertifikat erstellen. Daher hat uns unser Fremdüberwacher eine formlose Bescheinigung erstellt.
Unsere Kondensatschächte können vielfältig eingesetzt werden. Neben Biogasanlagen haben wir bereits diverse Schächte für Kläranlagen aber auch für Papierfabrik hergestellt.
Ganz nach Ihren Anforderungen erarbeiten wir eine Ausführungsplanung.
Vielfach werden in Verbindung mit PE – Gärsaftabscheider Guss-Rosten eingebaut. Diese sind jedoch nicht gärsaftbeständig. Nach kurzer Zeit beginnen diese „zu blätter“. Somit ist die Dichtigkeit des ganzen Fahrsilos nicht mehr gegeben.
Da das Gefälle zu den Abläufen geführt wird, sind diese mit großen Mengen belastet bzw. große Mengen Gärsaft entweichen.
Durch unsere monolithischen Abläufe kann dies nicht passieren.